Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altesgrenze, ab der Sie diese Rente frühestens in Anspruch nehmen können, wird von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Voraussetzungen für diese Rentenart sind bisher, dass Sie

  • bei Rentenbeginn schwerbehindert im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind,
  • 63 Jahre alt sind
  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
  • Bitte beachten Sie: Mit Abschlägen können Sie die Rente schon ab 60 erhalten. Die Abschläge betragen höchstens 10,8 Prozent.
  • Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise beginnend mit dem Jahrgang 1952 von heute 63 auf 65 Jahre angehoben.
  • Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens in Anspruch nehmen können, wird parallel dazu von 60 auf 62 Jahre angehoben. Damit bleibt es bei einem maximalen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent, weil Sie die Rente weiterhin für 3 Jahre vorzeitig erhalten können.
  • Was bedeutet das für Sie?

  • Wenn Sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, haben Sie mit 63 Jahren Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente. Mit Abschlägen können Sie die Rente bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres bekommen.
  • Wurden Sie nach dem 31. Dezember 1951 geboren, sind Sie von der Anhebung der Altersgrenze betroffen.
  • Die Vertrauensschutzregelungen
  • Sie können die Rente weiterhin mit 63 Jahren abschlagsfrei in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • am 1. Januar 2007 als schwerbehinderter Mensch anerkannt waren,
  • vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und
  • vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbart haben.
  • Mit Abschlägen von maximal 10,8 Prozent können Sie die Rente auch vorzeitig ab Ihrem 60. Geburtstag erhalten.
  • Sind Sie vor dem 1. Januar 1951 geboren und bei Beginn der Altersrente berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht, haben Sie ebenfalls mit 63 Jahren Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Hier müssen Sie keine Abschläge in Kauf nehmen. Wollen Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen, dann können Sie das ab 60 Jahren mit Abschlägen (maximal 10,8 Prozent).