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Friedrich-Alexander-Universität Die Schwerbehindertenvertretung der FAU
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Aufgaben

Bereichsnavigation: Über uns
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  • § 82 Pflichten öffentlicher Arbeitgeber
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement als Pflicht für Arbeitgeber
  • Integrationsfachdienste (§ 110 SGB IX)
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 178 Absatz 1 SGB IX). Dabei hat sie vor allem:

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 154, 155 und 164-167 SGB IX) erfüllt werden;
  • Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen (das heißt Maßnahmen, die mit der beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen);
  • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken;
  • über den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung zu verhandeln;
  • bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitzuwirken;
  • Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Schwerbehindertenausweis) oder auf Gleichstellung zu unterstützen (§ 178 Absatz 1 Satz 2 SGB IX).
Schwerbehindertenvertretung
FAU Erlangen-Nürnberg

Henkestr. 91
91052 Erlangen
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